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GFS -  Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistung

Die GFS besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Anteil

Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistung (GFS) dient der selbständigen Vorbereitung auf ein Spezialthema.

Diese wird zu einem festen Termin hin schriftlich verfasst (→ schriftliche Note) und zu einem weiteren Termin hin mündlich vorgetragen (→ mündliche Note).

Es genügt ein mündlicher Kurzvortrag. Hier wird eine Zusammenfassung des Referats vorgetragen und präsentiert. Solch eine Kurzpräsentation soll in der Regel mindestens 15 Minuten dauern. In manchen Fächern kann dies jedoch länger dauern, da man einen Versuch macht.

Der mündliche Vortrag sollte frei gehalten werden. Dabei können Modelle, Folien, Schaubilder, Plakate und Kopien eingesetzt werden. Möglich ist auch eine multimediale Darstellung mit einem Computerpräsentationsprogramm (→ PowerPoint) und einem Beamer.

Material (Schulbücher, Bücher, Texte, Broschüren, CD-ROMs, Bilder und Grafiken zum Thema) soll sich der Schüler selbst besorgen (→ über Lehrer, Bibliothek, häusliche Nachschlagwerke).

Bei allem gilt: Die Arbeit sollte in einer allgemein verständlichen, schülergerechten Sprache geschrieben sein. Also: Kein bloßes Abschreiben (copy and paste) von Büchern und kein direktes Übernehmen von Internets